AGB – Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Bindefrist

Das Angebot ist in der vorliegenden Form 3 Monate gültig.

2. Verwertung der Ergebnisse

Der Auftraggeber erhält nach Bezahlung der Leistungen das uneingeschränkte Recht zur Verwertung der dokumentierten Ergebnisse. Der Auftragnehmer erhält das Recht zur Veröffentlichung der Ergebnisse nur nach Zustimmung des Auftraggebers.

3. Gewährleistung

Im Rahmen der ingenieurtechnischen Bearbeitung des Projektes entsprechend dem vorliegenden Angebot übernimmt der Anbieter die Gewähr für die sorgfältige, fachlich fundierte und mit dem Auftraggeber abgesprochene Bearbeitung gemäß dem derzeitigen Stand der Technik.

4. Haftungsbeschränkung

a. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer    nach den gesetzlichen Vorschriften.

b. Im übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen mit folgender Maßgabe beschränkt bzw. ausgeschlossen:

  • Bei einfach oder leicht fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen nicht. Vertragswesentliche Pflicht im vorgenannten Sinn ist jede Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers sowie die seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieser ist für den vorliegenden Vertrag begrenzt auf max. 1.250.000 € für Sach- und Vermögensschäden sowie 100.000 € für Sach- und Vermögensschäden im IT-Bereich jeweils pro Schadensfall. Sollte der Auftraggeber den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden höher einschätzen, kann die maximal erstattungsfähige Schadenssumme erhöht werden, sofern er sich verpflichtet, die dem Auftragnehmer dadurch entstehenden höheren Versicherungsbeiträge zu tragen.

c. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Dies gilt auch bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten.

d. Die Begrenzung nach den Punkten b) und c) gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

e. Soweit die Schadensersatzhaftung dem Auftragnehmer gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

f. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung oder aus Herstellergarantie.

g. Der Auftragnehmer haftet nur für eigene Inhalte seiner Website. Soweit er mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

Thomas Gramke

Geschäftsführender Gesellschafter
KONTAKTDATEN
+49 (0) 251 / 922 663 10
gramke@isfm.de

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1. Bindefrist

Das Angebot ist in der vorliegenden Form 3 Monate gültig.

2. Verwertung der Ergebnisse

Der Auftraggeber erhält nach Bezahlung der Leistungen das uneingeschränkte Recht zur Verwertung der dokumentierten Ergebnisse. Der Auftragnehmer erhält das Recht zur Veröffentlichung der Ergebnisse nur nach Zustimmung des Auftraggebers.

3. Gewährleistung

Im Rahmen der ingenieurtechnischen Bearbeitung des Projektes entsprechend dem vorliegenden Angebot übernimmt der Anbieter die Gewähr für die sorgfältige, fachlich fundierte und mit dem Auftraggeber abgesprochene Bearbeitung gemäß dem derzeitigen Stand der Technik.

4. Haftungsbeschränkung

a. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer    nach den gesetzlichen Vorschriften.

b. Im übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen mit folgender Maßgabe beschränkt bzw. ausgeschlossen:

  • Bei einfach oder leicht fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen nicht. Vertragswesentliche Pflicht im vorgenannten Sinn ist jede Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers sowie die seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieser ist für den vorliegenden Vertrag begrenzt auf max. 1.250.000 € für Sach- und Vermögensschäden sowie 100.000 € für Sach- und Vermögensschäden im IT-Bereich jeweils pro Schadensfall. Sollte der Auftraggeber den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden höher einschätzen, kann die maximal erstattungsfähige Schadenssumme erhöht werden, sofern er sich verpflichtet, die dem Auftragnehmer dadurch entstehenden höheren Versicherungsbeiträge zu tragen.

c. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Dies gilt auch bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten.

d. Die Begrenzung nach den Punkten b) und c) gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

e. Soweit die Schadensersatzhaftung dem Auftragnehmer gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

f. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung oder aus Herstellergarantie.

g. Der Auftragnehmer haftet nur für eigene Inhalte seiner Website. Soweit er mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

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