Der Auftraggeber erhält nach Bezahlung der Leistungen das uneingeschränkte Recht zur Verwertung der dokumentierten Ergebnisse. Der Auftragnehmer erhält das Recht zur Veröffentlichung der Ergebnisse nur nach Zustimmung des Auftraggebers.
Im Rahmen der ingenieurtechnischen Bearbeitung des Projektes entsprechend dem vorliegenden Angebot übernimmt der Anbieter die Gewähr für die sorgfältige, fachlich fundierte und mit dem Auftraggeber abgesprochene Bearbeitung gemäß dem derzeitigen Stand der Technik.
a. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO, soweit es sich um eine Beratungstätigkeit handelt und eine Auftragsverarbeitungstätigkeit nicht gegeben ist.
Im Falle einer Verarbeitungstätigkeit personenbezogener Daten als Verantwortlicher werden folgende Datenkategorien verarbeitet:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsanbahnung und zur Erfüllung des bestehenden Vertrags verarbeitet. Eine Weitergabe von Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten erfolgt an den Steuerberater.
Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie es für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Entfällt dieser Zweck, werden die Daten gelöscht, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.
Die Verwendung personenbezogener Daten zu KI-Trainingszwecken ist ausgeschlossen.
b. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien vor Aufnahme der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
a. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Unterstützung der vertraglich vereinbarten Leistungen geeignete und freigegebene KI-Systeme einzusetzen. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz erfolgt ausschließlich als unterstützendes Werkzeug zur Analyse, Strukturierung, Recherche, Dokumentation, Aufbereitung und Erstellung von Arbeitsergebnissen.
b. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche durch KI-Systeme erzeugten Inhalte, Analysen, Empfehlungen und sonstigen Ergebnisse durch qualifizierte
Mitarbeitende fachlich überprüft, plausibilisiert und erforderlichenfalls ergänzt oder korrigiert werden. Die fachliche Verantwortung für die vertragsgegenständlichen Leistungen und deren Ergebnisse verbleibt ausschließlich beim AN.
c. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beim Einsatz von KI-Systemen die geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung / EU AI Act) sowie sonstige anwendbare Rechtsvorschriften einzuhalten.
d. Vom Auftraggeber bereit gestellte Daten (insbesondere personenbezogene Daten) dürfen ausschließlich in hierfür freigegebenen und hinsichtlich Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Compliance bewerteten Systemen verarbeitet werden. Kennzeichnet der Auftraggeber Daten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen werden diese nicht in KI-Systemen verarbeitet.
Der Einsatz nicht freigegebener KI-Systeme ist ausgeschlossen.
Die vom Auftraggeber bereit gestellten Daten werden nicht zu KI Trainingszwecken eingesetzt.
e. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf dessen Wunsch über Art und Umfang des KI-Einsatzes im Projekt informieren.